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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
1. Allgemeine Gültigkeit

Nachstehende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der Firma Klafs GmbH Hopfgarten, mit dem Auftraggeber. Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Sie werden vom Besteller mit der Auftragserteilung, spätestens aber mit der Annahme der ersten Lieferung/Leistung anerkannt. Der Inhalt der Auftragsbestätigung und der folgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind allein maßgebend. Mündliche Nebenabreden, auch evtl. Zusagen von Außendienst- Mitarbeitern, sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Das gilt auch für spätere Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages. Für den Lieferumfang gilt an erster Stelle die Beschreibung in der jeweils gültigen Preisliste. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle vorhergehenden ihre Gültigkeit.

 

2. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend. Nach Bestätigung sind die den Angeboten bzw. Auftragsbestätigungen beigefügten Abbildungen, Maße oder Zeichnungen nur insoweit verbindlich, als sich nachträglich keine bauseitigen Änderungen ergeben, behördliche Vorschriften geändert oder neue erlassen werden, oder Konstruktionsänderungen erfolgen. Sofern aus diesen Gründen Änderungen erforderlich werden, behalten wir uns vor, die Ausführung den geänderten Umständen anzupassen. Sollten dadurch Mehrkosten entstehen, wird der Käufer vorher unterrichtet. Die in den Angeboten für Saunas angegebenen Außenmaße können, abhängig von der Art der Außenverkleidung und der Lage des Abluft-Wandelementes, eine Toleranz bis zu 5 cm aufweisen. Die Innenmaße ändern sich dadurch nicht. Diesbezügliche nachträgliche Änderungen gelten als für den Auftraggeber zumutbar. Die für Whirlpools angegebenen Maße können die für Kunststoff üblichen Toleranzen aufweisen. Whirlpool- und Wandverkleidungen dürfen deshalb nicht vor dem Einbau des Whirlpools angebracht werden.

 

3. Preise

Bei erteilten Aufträgen gelten die Preise bis sechs Monate nach Vertragsabschluss als fix vereinbart. Wird erst nach sechs Monaten die Ware abgerufen bzw. geliefert, so wird der Auftrag zu Tagespreisen abgerechnet. Bei Anzahlung von mindestens 2/3 des Auftragswertes können Festpreise im obigen Sinne auch für mehr als sechs Monate gesondert vereinbart werden. Die Preise verstehen sich ab Werk. Der Versand der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Die Kosten der Nebenleistungen wie Verpackung, Versicherung, Anlieferung und Montage, sowie die für den Anschluss erforderlichen zusätzlichen Materialien werden gesondert berechnet.
Bei Auslieferung der Ware mit LKW und Montage durch Klafs-Personal werden die Kosten der Nebenleistungen, soweit nichts anderes vereinbart ist, in einem Pauschalbetrag abgerechnet. Bei diesem Pauschalbetrag wird vorausgesetzt , dass die Montage sofort nach Anlieferung ohne Unterbrechung erfolgen kann und dass für die Anlieferung und Montage nur eine Fahrt erforderlich ist. Sollten durch Gründe, die nicht durch uns zu vertreten sind, zusätzliche Fahrten notwendig werden, werden die uns dadurch entstehenden Mehrkosten berechnet. Die Kosten für die bauseitig zu erbringenden Leistungen sind in unseren Preisen nicht enthalten. Wenn nichts anderes angegeben ist, ist in unseren Preisen die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht enthalten.

 

4. Bauseitige Voraussetzungen und Vorbereitungen

a) Allgemein: Der Auftraggeber verpflichtet sich, die bauseitigen Arbeiten vor dem für Anlieferung und Montage vereinbarten Termin fertigzustellen. Für das Einbringen von Saunas, Solarien, Anwendungsbädern- und liegen, Whirlpools und Wannen müssen ausreichend breite Türen, Treppen und Flure bis zum Aufstellplatz vorhanden sein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind mindestens 80 cm breite Durchgänge erforderlich. Bei Neubauten muss der Whirlpool erforderlichenfalls vor dem Einziehen der darüberliegenden Decken durch Kran eingebracht werden. Die Kosten dafür, sowie sonstige Einbringerschwernisse sind nicht in unseren Preisen enthalten.

b) Sauna-Sanarium-Installation: Der Auftraggeber verpflichtet sich alle bauseitigen Arbeiten vor dem für Anlieferung und Montage vereinbarten Termin fertigzustellen. Zu diesen Arbeiten gehören insbesondere: Der Fußboden im Saunabereich und im Sauna-Vorraum; die Elektroinstallation; die erforderlichen Arbeiten für Anschluss der Be- und Entlüftung und/oder die Verlegung von Zu- und Abluftkanälen; die Isolierung des Raumes, in dem die Sauna eingebaut wird, einschließlich Anbringen einer absolut dichten Dampfsperre, da anderenfalls Schwitzwasser anfallen könnte. Die Elektro-Installation ist bauseitig nach unseren Angaben unter Beachtung aller gültigen Vorschriften von einem örtlich zugelassenen Elektro-Fachmann vorzunehmen. Das gilt auch für alle elektrischen Anschlüsse. Der Saunaraum muss bei der Anlieferung der Sauna besenrein sein.

c) Dampfbad-Installation: Bauseits vorzubereiten ist ein Fliesenboden, Elektro-Installation, Wasseranschluss, Boden-Entwässerung, Abluftkanal laut Installations-Pläne bzw.Vereinbarung.

d) Sanitäre Installation: Bei der Lieferung von Duschraum-Armaturen, Kneipp oder med. Bäderanlagen sind sämtliche Installationsleitungen bauseitig nach unseren Unterlagen zu verlegen, soweit nichts anderes angegeben oder vereinbart wird. Die Montage muss bauseits durch einen Sanitär-Fachmann erfolgen, wenn nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wird, dass wir diese vornehmen.

e) Solarien: Soweit für Solarien gesonderte Elektro-und Lüftungsinstallationen notwendig sind, müssen diese ebenfalls von einem örtlich zugelassenen Elektro-Fachmann verlegt und angeschlossen werden. Wird die Montage von Solarien durch uns vereinbart, gilt ebenfalls Punkt d.

f) Whirlpool: Installationen wie Elektro, Sanitär und Heizung, Anschluss unserer Geräte, Untermauerung des Whirlpools bzw. Erstellen eines Sockels sind bauseits nach unseren Unterlagen und Hinweisen für die bauseitigen Vorbereitungen durchzuführen.

Falls eine Vorablieferung des Whirlpools erforderlich wird (Punkt a) und dieser eine Schutzverkleidung erhalten muss werden die Kosten dafür gesondert berechnet. Der angelieferte Pool ist vom Besteller vor Beschädigungen und Diebstahl zu schützen.

g) Kommt der Auftraggeber mit einer unter Ziffer 4 beschriebenen Mitwirkungspflicht in Verzug, so ist er verpflichtet den uns dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen. Darüber hinaus sind wir bei Vorliegen der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen in diesem Falle auch berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

h) Für die baubehördlichen Genehmigungen hat der Auftraggeber zu sorgen.

 

5. Lieferzeit

Bei auf Abruf erteilten Aufträgen ist der gewünschte Liefertermin 35 Werktage vorher schriftlich anzugeben sofern keine längeren Abruffristen vereinbart sind. Liefertermine werden von uns, wenn irgend möglich, eingehalten. Für den Fall eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges wird die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf mindestens drei Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei uns beginnt.
Haben wir die Verspätung nicht zu vertreten, beruht diese insbesondere auf höherer Gewalt, unverschuldeten Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe, auf Streik oder Aussperrung, dann verlängert sich die Lieferfrist oder schiebt sich der vereinbarte Liefertermin um den Zeitraum dieser nicht verschuldeten Belieferungsschwierigkeiten hinaus. Der Besteller ist aber in diesen Fällen berechtigt, nach Ablauf von zwei Monaten seit dem ursprünglichen Liefertermin vom Vertrag zurückzutreten.

 

6. Annahmeverzug

Wird die Annahme unserer Leistung (Warenlieferung und Montage) vom Auftraggeber länger als 8 Wochen, gerechnet ab dem ursprünglich vereinbarten Termin, hinausgezögert bzw. verweigert, tritt Annahmeverzug ein. Der Auftraggeber hat dann eine Zahlung vom 2/3 des Auftragswertes (inkl. allfälliger Anzahlungen) zu leisten, sowie die Kosten für die weitere Lagerung der Ware zu tragen.

 

7. Zahlungsbedingungen

Für alle Aufträge ist eine Anzahlung in Höhe von 1/3 des Auftragswertes zu leisten, zahlbar spätestens innerhalb 10 Tagen ab Datum der Auftragsbestätigung. Vereinbarte Fristen laufen erst ab Eingang der Anzahlung. Bei Aufträgen im Wert von mehr als € 10.000,-- ist ein weiteres Drittel des Auftragswertes rein netto zahlbar bei Meldung der Versandbereitschaft. Der Rest ist zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto.

 

8. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Solange unser Eigentum besteht, ist die entgeltliche oder unentgeltliche Weiterveräußerung, Verpfändung, Besitzüberlassung oder Besitzaufgabe unzulässig. Sollte der Besteller entgegen dieser Vereinbarung unsere Ware ganz oder teilweise entgeltlich weiterveräußern, dann gehen damit die vom Besteller erworbenen Kaufpreisansprüche in Höhe unserer jeweiligen noch offenen Forderung auf uns über. Bei Zwangsvollstreckung in das betreffende Grundstück, in dem sich unsere Ware befindet, oder in die Ware selbst oder in die uns abgetretenen Forderungen hat uns der Besteller sofort zu benachrichtigen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen.

 

9. Schadensersatz - Rücktritt

Bei ganzer oder teilweiser Erfüllungsvereinbarung des Bestellers sind wir, unbeschadet anderer gesetzlicher Maßnahmen, berechtigt eine Schadenspauschale in Höhe von mindestens 20% des Auftragswertes zu verlangen. Eine Geltendmachung eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens ist unsererseits nicht ausgeschlossen.

 

10. Gewährleistung

Wir garantieren, dass unsere Geräte zur Zeit der Lieferung den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit für den gewöhnlichen oder den nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Auftretende Mängel hat der Besteller schriftlich anzuzeigen. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt:
unbewegliche Sachen drei Jahre, bewegliche Sachen zwei Jahre und bewegliche gebrauchte Sachen ein Jahr. Eine Gewährleistung für normale Abnutzung bei Verschleißteilen, z.B. Dampfzylinder, Silikonfugen oder UVA-Leuchtstofflampen, ist ausgeschlossen. Tauchbecken und Aufgusskübel aus Holz sollten ständig mit Wasser gefüllt bleiben, andernfalls kann keine Garantie für Dichtheit übernommen werden. Sachgemäße Bedienung und Behandlung unserer Produkte entsprechend unseren Bedienungsanleitungen wird vorausgesetzt.

 

11. Haftung

Die Haftung in Schäden aufgrund der Verletzung von vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten oder aufgrund Verzuges ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch uns, unseren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

 

12. Unterlagen

Unsere Zeichnungen, Bilder, Modelle, Entwürfe und Berechnungen dürfen ohne unsere ausdrückliche Genehmigung weder veröffentlicht oder vervielfältigt, noch für einen anderen als für den vereinbarten Zweck benutzt werden und bleiben unser Eigentum. Bei Nichterteilung eines Auftrages sind wir berechtigt sämtliche Unterlagen zurückzufordern.

 

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort gilt 6361 Hopfgarten. Gerichtsstand ist nach unserer Wahl das für 6361 Hopfgarten sachlich zuständige Gericht oder jenes nach der Prozessordung zuständige Gericht Insbesonders auch für Klagen aus Wechseln, die an anderen Orten zahlbar gestellt sind. Es gilt österreichisches Recht als vereinbart.

 

Stand: 1. Jänner 2009

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